Stadtplanung ist...

Wissenswertes von A wie Ablehnung bis A wie Ausschuss

Ablehnung

Na, dass fängt ja gut an? Gleich negativ beginnen? Warten wir's ab.

Das eine Planung nicht stets auf Zustimmung stößt, ist dem ein oder anderen bestimmt schon begegnet. Stadtplanung bedeutet Veränderung und Veränderung bedeutet nicht für jeden etwas Positives. Da passiert es schnell, dass eine gut gemeinte Planung auf Ablehnung stößt. Vielleicht, weil diese Planung das unmittelbare eigene Gefüge stört

Vielleicht weil man das Gefühl hat, dass einem etwas weg genommen wird. Die freie Sicht, die Luft, die Ruhe, das Auto, der Wohlstand, der Grünzug, der Baum. Die Liste ist beliebig erweiterbar. Vielleicht weil man nicht das bekommt, was man erwartet hat. 

Ablehnung zu Planinhalten gehört in der Stadtplanung quasi dazu. Wenn jeder ein paar Abstriche macht, kommt am Ende aber vielleicht etwas wunderbar positives dabei heraus?

Abstand

Abstand halten! Zu allem möglichen in der Stadtplanung. Wohl ein Grundprinzip für die Inhalte von Bebauungsplänen. Abstand zu Bäumen, zu Gräben, zu Pflanzen, zu Leitungen, zu Gebäuden, zu Grundstückgrenzen, zu Lärmquellen, zu landwirtschaftlichen Betrieben, zu Windenergieanlagen, zu Wasserflächen, zu Straßen, zu Schutzgebieten. Ich hab bestimmt noch was vergessen. Abstand ist das A&O der Stadtplanung. Damit das Störpotential untereinander und miteinander so gering wie möglich ausfällt. Damit das Gefahrenpotential so niedrig wie nur möglich ist. 

Wenn du dich fragst, warum die Linie ausgerechnet da verläuft? Hat mit 90%-iger Sicherheit irgendwas mit Abstand zu tun.

Die Regelungen zum Abstand basieren dabei auf rechtlichen Grundlagen. Aus anderen Gesetzen, deren Inhalte in der Stadtplanung berücksichtigt werden. Also keine Willkür, sondern vielmehr Gesetzesanwendung

"Stadtplanung ist keine Willkür, sondern vielmehr Gesetzesanwendung."

Abwägung

Die Abwägung ist das wohl wichtigste Dokument des Bebauungsplanes. Ist der Vorentwurf oder der Entwurf eines Planes ausgearbeitet, gibt man ihn zur Stellungnahme an verschiedene Behörden und für die Öffentlichkeit frei. Wurde etwas Wesentliches im Inhalt vergessen, wurde etwas nicht ausreichend berücksichtigt, wird von den Behörden oder der Öffentlichkeit darüber informiert


In der Abwägung wird sich mit allen Stellungnahmen befasst. Sie ist im Wesentlichen eine Gegenüberstellung. Auf der einen Seite steht der (unveränderte) Inhalt einer Stellungnahme. Auf der anderen Seite wird beschrieben, wie auf diese Stellungnahme reagiert wird. Im Ergebnis steht dann fest, ob die bisherigen Planungsabsichten angepasst werden müssen oder so bleiben können, wie bisher.

Stellungnahmen können eine Planung also verändern oder verbessern. Gleichermaßen können sie eine Bestätigung für die bisherige Ausarbeitung sein.

Die Abwägung wird formuliert und den politischen Gremien einer Kommune zur Entscheidung vorgelegt. Während der politischen Beratungen können weitere Veränderungen in der Reaktion auf eine Stellungnahme vorgenommen werden. Die Abwägung ist der große Kompromiss aus allen wichtigen Themen, die vom Bebauungsplan betroffen sind. Der Rat muss am Ende entscheiden, wie dieser Kompromiss ausschaut, so dass zum Schluss eine Planung entsteht, deren Inhalt nicht willkürlich, sondern demokratisch abgesegnet und beschlossen ist.  

Akzeptanz

Stadtplanung bedeutet immer Akzeptanz. Veränderungen akzeptieren, Neues akzeptieren, unerfüllbare Wünsche akzeptieren. Dem Thema Akzeptanz kann man sich wohl nun nähern, wenn man sich die Blickwinkel der einzelnen Planungsbeteiligten anschaut: 

  • Bürger


Hier habe ich den Bürger im Sinn, der nicht unbedingt etwas von der Planung hat, aber betroffen ist, weil sich vor Ort etwas verändert. Dies ist meist der Fall, wenn die Planung in sein unmittelbares Blickfeld gerät. 


Was ist wenn seine Aussicht aus dem Garten verändert wird? Was ist, wenn es durch die Planung lauter wird? Was ist, wenn es durch die Planung zu mehr Verkehrsaufkommen und zu mehr Unfallpotential kommt? Was ist, wenn die Nachbarn näher kommen? 


Hier muss ggf. akzeptiert werden, dass sich etwas verändert. Man selber hat ja vielleicht auch schon für Veränderung gesorgt? Indem man dort lebt, wo man lebt und im Vorfeld auch Akzeptanz erwartet hat? 

 

Die Fragen gilt es im Prozess der Planung zu beantworten und nach aller Möglichkeit in ihrer Brisanz zu relativieren. 

  • Grundstückseigentümer 


Hier habe ich den Grundstückseigentümer an sich im Sinn, dessen Grundstück direkt von der Planung betroffen ist, weil es eben beplant wird. Er hat eine Wunschvorstellung im Kopf, was genau künftig mit dem Grundstück zu passieren hat. 

 

Hier muss ggf. akzeptiert werden, dass nicht alle Wünsche umgesetzt werden können. Was ist, wenn das Wunsch-Maximum nicht erreicht werden kann? Was ist, wenn sich nicht so viel Rendite aus dem Projekt ergeben kann, wie erhofft? Was ist, wenn man Abstriche machen muss? Was ist, wenn es teurer wird als geplant? Was ist, wenn auf dem Grundstück einfach nichts geht? Wenn dort die Planung einfach scheitert? Die Fragen gilt es im Prozess der Planung zu beantworten. 

  • Grundstückskäufer


Hier habe ich diejenige Person im Sinn, die das Grundstück später, nach erfolgter Planung erwirbt. Sie hat teuer dafür bezahlt, ein Stück Land zu besitzen und möchte nun ihren Traum verwirklichen. Sei es vom eigenen Haus oder bspw. vom eigenen Gewerbebetrieb. 

 

Akzeptanz bedeutet hier vielleicht, von seinem Wunschtraum Abschied zu nehmen. Weil das Traumhaus auf dem Grundstück nicht zu realisieren ist. Weil die Festsetzungen und Bauvorschriften des Bebauungsplanes die Umsetzung dieses Traumes nicht ermöglichen. 

 

Ein Grundstück sollte nicht ohne Blick in den Bebauungsplan gekauft werden. Um schlicht und einfach Enttäuschungen zu vermeiden. Oder akzeptieren, dass die Planinhalte nicht willkürlich gewählt wurden. Ganz bestimmt nicht, um den künftigen Eigentümer (der ja zum Prozess noch gar nicht bekannt ist) zu schikanieren. Die Inhalte haben zumeist gute Gründe

  • Investor


Hier habe ich eine Person im Sinn, die ein größeres Projekt entwickeln will. Sei es ein Wohnbaukomplex, der später vermarktet werden soll oder ein Gewerbetreibender, der das Beste für seinen Betrieb und seine Angestellten erreichen möchte. 


Verständlicherweise soll das Projekt wirtschaftlich sein. Es muss in den gesetzten Rahmen passen. Dieser darf nicht gesprengt werden. Akzeptanz äußert sich hier vielleicht in Form von Fragen wie: Was ist, wenn ich zu viele Wünsche anderer Beteiligter beachten muss? Was ist, wenn ich den Eingriff ausgleichen muss? Was kosten mich die besonderen Bauvorschriften? Wieso darf ich nicht so viel Grundfläche versiegeln, wie ich geplant habe? 


Diese Akzeptanz gilt es nach Möglichkeit im Prozess der Planung zu schaffen. Gute Gründe dafür zu liefern, zu erläutern, warum schwer verdauliche Planinhalte gut sind. 

  • Politik 


Hier habe ich das Ratsgremium der Kommune im Sinn, in der die Planung umgesetzt werden soll. Auch hier gibt es verschiedene Blickwinkel der Akzeptanz. 


Was ist, wenn ich mir ein Projekt wünsche, die Umsetzung aber keine Mehrheit findet? Was ist, wenn ich mit den Planinhalten nicht einverstanden bin, aber die Mehrheit diese begrüßt. Was ist, wenn ich für ein bestimmtes Thema brenne, dafür gewählt worden bin, aber dieses Thema nicht ausreichend in der Planung berücksichtigt wird oder werden kann? Was ist, wenn meine Vorstellungen von dem Projekt in der Realität ganz anders aussehen, als ich dachte? 


Auch hier gibt es im Planprozess viel zu akzeptieren, dann ein Ratsmitglied sitzt nicht allein im Boot.

  • Kommune


Hier habe ich die Stadtverwaltung an sich im Sinn. Die Mitarbeiter, die den Planungsprozess begleiten, ihre Vorstellungen in die Planung mit einbringen.

Akzeptanz spiegelt sich hier in der Form wider, dass ggf. nicht alle Vorstellungen umgesetzt werden können. Dass sich die Planinhalte an die Wünsche und Vorstellungen anderer anpassen müssen. Das es andere Blickwinkel gibt, die genauso ihre Berechtigung haben. Was ist zudem, wenn ein Projekt eingestampft werden muss, weil es einfach nicht darstellbar ist? Was ist, wenn die Ideen keine politische Zustimmung finden? Was ist, wenn das Projekt keinen Schritt weiter kommt, weil sich alle Planungsbeteiligten einfach gegenseitig auf den Füßen stehen? Was wenn die Diskussionen emotional geführt werden und eigene sachliche Argumente nicht mehr durchdringen? Viel Potential für Akzeptanz. 

  • Planverfasser


Hier habe ich die Person im Sinn, die sich unmittelbar um die Ausarbeitung der Planung kümmert. Dies kann eine externe Person sein, die für die Kommune arbeitet oder auch eine Person, die direkt als Sachbearbeiter in der Kommune angestellt ist.

Auch hier gibt es viel zu akzeptieren. Was ist, wenn man so viel Energie in eine Planung gesteckt hat und diese einfach nicht ankommt? Was ist, wenn ständig Anpassungen am Planinhalt vorgenommen werden müssen? Was ist, wenn die eigenen Vorstellungen nicht diejenigen anderer Beteiligter sind? Was ist, wenn die Bearbeitung des Projektes einfach nur noch nervt und nicht mehr motiviert? Was ist, wenn Argumente nicht zählen? Was ist, wenn keine Wertschätzung erfolgt? Was ist, wenn die eigene Wirtschaftlichkeit für das Projekt aus dem Ruder läuft? 

Akzeptanz ist ein vielschichtiges Thema und je mehr Beteiligte es am Prozess der Planung gibt, desto mehr Konfliktpotential tut sich auf. Denn die Liste der Personen, die akzeptieren können müssen, kann beliebig weiter geführt werden. Denn mit den Trägern öffentlicher Belange gibt es weitere Blickwinkel und Themen. Auch hier muss viel akzeptiert werden. Besonders dann, wenn eine Herzensangelegenheit nicht als genauso wichtig angesehen wird. 

"Stadtplanung bedeutet, die Komfortzone zu verlassen."

Anders

Stadtplanung verändert, macht etwas anders. Etwas vielleicht lieb gewonnenes wird in machen Augen kaputt gemacht. Etwas vielleicht immer schon Störendes wird endlich verändert. Dabei kann das eine für den anderen das andere sein. Die Frage ist doch, wie die Veränderung gestaltet wird. Anders zum Negativen oder anders zum Positiven? Hier ist die Definition wohl immer eine ganz persönliche, eine individuelle. Anders bedeutet nicht für jeden gleich positiv. Anders bedeutet nicht für jeden gleich negativ.

An etwas anderes muss man sich gewöhnen. Es bedeutet, die Komfortzone zu verlassen, den Gegenwind vielleicht auch mal auszuhalten. Aber ggf. auch, denjenigen Recht zu geben, die in dem Anderen etwas schlechtes sehen. 

Planung macht etwas anders. Zusammenhänge werden neu sortiert. Gebiete bekommen eine andere Struktur und damit auch eine andere Dynamik. Um herauszufinden, ob Stadtplanung etwas positiv oder negativ anders macht, hilft es das große Ganze im Blick zu haben. Was kleinteilig betrachtet negativ ist, bringt vielleicht einen positiven Effekt, wenn man bei der Planung über den Tellerrand hinaus schaut. Es heißt ja auch STADTplanung, was impliziert, dass man die gesamte Kommune im Blick behalten soll. Das System muss insgesamt funktionieren. 

Angst

Wer hat schon gerne Angst? Auch vor Stadtplanung hat man Angst. Denn man weiß nicht, ob das alles so klappt. Ob man bekommt, was man sich vorgestellt hat. Ob das finanziell später alles so funktioniert. Ob das Projekt am Ende noch wirtschaftlich ist. Ob das mit dem Wasserabfluss so läuft. Ob die Bäume den Umbauprozess so überstehen. Ob die künftigen Grundstückseigentümer so zufrieden sind. Ob der Verkehr später tatsächlich im versprochenen Rahmen bleibt. Ob die Planung überhaupt zu Ende gebracht werden kann. 

Die Planinhalte in der Stadtplanung basieren auf Erfahrungen, Berechnungen, Gutachten, Annahmen. Sind Ergebnisse aus Besprechungen und ja, ganz oft Kompromisslösungen. Es ist ganz viel Glaskugelleserei. Denn wer kann schon in die Zukunft gucken? Weiß, mit welchen Menschen man es nach dem Schritt der Planung zu tun hat. Die Angst vor der späteren Realität kann einem die Planung nicht nehmen. Da kann alles noch so gut „abgearbeitet“ sein. Der Rahmen, den man geschaffen hat, kann noch so gut sein. Am Ende können die Tatsachen ganz anders ausschauen. Vielleicht war der Rahmen noch zu grob. Oder doch zu detailreich?

Es kann genauso gut alles passen. Alle Befürchtungen und Ängste, die man hatte, können sich als heiße Luft herausstellen. Es kann sogar viel besser sein als vorher. Wie überall im Leben gehört Angst dazu. Auch zur Stadtplanung. Vielleicht hilft am ehesten auf den Prozess zu vertrauen.

Anlieger

Die Anlieger sind eine ganz wesentliche Personengruppe im Rahmen der Stadtplanung. Denn für sie verändert sich wohl am meisten. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass alles so bleibt wie immer. Gerade Stadtplanung ist immer ein Prozess mit dem man rechnen sollte. Wer ein Grundstück besitzt, hat es vielleicht wegen dem schönen Ausblick und der guten Lage gekauft. Aber das Recht auf diesen dauerhaften Ausblick hat man nicht. Niemand kann versprechen, dass sich nichts jemals verändern wird. Bietet es sich stadtplanerisch an, diesen Ausblick zu verbauen und die Qualität der Lage des Grundstücks zu verändern, kann das bei den Anliegern durchaus für Unmut sorgen. 

Anlieger zählen daher ganz besonders zu den betroffenen Bürgern, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren ganz oben auf der Liste stehen. Es ist gesetzlich geregelt, wie die Anlieger über anstehende Planungen informiert werden. Meistens ist dies noch ganz althergebracht durch eine Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten, durch die örtlich übliche Tageszeitung oder eben auch über das Internet geregelt. Man möchte so viele Anlieger wie möglich erreichen. Schafft man das? Oftmals nicht. 

Es bietet sich aber auch nicht immer an, jeden via Briefsendung zu informieren. Die Gefahr, dass jemand, der sich noch als Anlieger sieht, nicht benachrichtigt wird, ist groß. Da nicht alle Einwohner einer Stadt immer per Brief benachrichtigt werden können, bleibt es bei der althergebrachten Informationsweise.

Wichtig ist aber wohl auch, dass die Anlieger die Augen und Ohren offen halten. Sich selbst informieren, wenn sie eine Veränderung bemerken. Manchmal kann man sich eben doch am besten auf sich selbst verlassen

Anpassung

Stadtplanung ist Anpassung. Da werden die ersten Ideen zu Papier gebracht, um diese zum ersten Mal zu besprechen. Da tauchen die ersten Argumente und Änderungsvorschläge auf, die dazu veranlassen den Planinhalt anzupassen. Dann scheint das Produkt erst einmal fertig zu sein. Bis es zur ersten Veröffentlichung der Dokumente kommt und die in diesem Zusammenhang eingehenden Stellungnahmen dazu veranlassen, die Planinhalte erneut anzupassen. 


Hinzu kommen während der Planaufstellungsphase diverse Gutachten und Ausarbeitungen, deren Inhalte für die Stadtplanung von Relevanz sind. Auch hier gilt es, die Änderung wieder in die Planung einfließen zu lassen und anzupassen. 


Bis das Endprodukt fertig ist, wird also gleich mehrfach alles angepasst. Die Puzzleteile werden so lange ergänzt und neu zusammengesetzt bis es passt, bis keine Anpassung mehr nötig ist. Erst dann ist es ein gutes Produkt. 

Antrag

Am Anfang des ganzen Planungsprozesses steht meistens ein Antrag. Ein Schreiben, in dem der Wunsch formuliert wird, dass auf einem Grundstück eine Veränderung stattfinden soll. Der Antrag kann aus dem Ratsgremium einer Kommune kommen, vom Bürgermeister oder von einem Bürger. Auch Investoren beantragen eine Planung. 

Der Antrag wird politisch diskutiert, denn es obliegt der Planungshoheit der Kommunen, sich positiv oder negativ zu einem Antrag zu positionieren. Geht der Antrag durch und wird befürwortet, darf mit dem Planungsprozess begonnen werden. Begrüßt die Politik das Vorhaben nicht, ist hier bereits das Ende der Fahnenstange erreicht. 

Ein Antrag will gut ausformuliert sein. Denn er muss beschreiben, was sich der Antragsteller genau vorstellt. Was soll das Ziel sein? Und ist dieses Ziel mit denen der Kommune vereinbar? Am besten sollte diese Antwort gleich positiv im Antrag beschrieben werden.

Architektur

Stadtplanung und Architektur sollten schon zusammen passen. Wer die beiden Themen getrennt voneinander denkt, kommt nur schwerlich weiter. Am besten geht das, wenn bereits während der Planung klar ist, was am Ende des Tages vor Ort gebaut werden soll. Dann können die Inhalte aufeinander abgestimmt werden.

Gerade bei noch freiem, unbebautem Gelände definiert die Stadtplanung nun aber zuerst, was vor Ort baulich stattfinden darf und die Architektur folgt mit dem Hochbau im Anschluss. Da ist es mit der Abstimmung im Vorfeld schwierig. Mit wem soll man sich abstimmen und worüber überhaupt. Im Zweifel gibt es noch keinen Bauherrn und somit auch kein Bauvorhaben über das philosophiert werden kann. Allerdings ist ja nicht ausgeschlossen, dass Architekten um ihre Einschätzung gebeten und nach ihrer Meinung zum Inhalt einer Bauleitplanung gefragt werden. 

Hier sollte man offen bleiben für Austausch, Kommunikation und Rat. Schließlich soll die Planung am Ende auch für alle funktionieren. Nichts ist ärgerlicher, als ein Plan, mit dessen Inhalt keiner im Hochbau etwas anfangen kann.

"Da sind Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Interessen am Werk."

Ärger

Ja, auch Ärger gehört dazu. Eine Planung die so richtig glatt durchläuft und wo es nichts zu ärgern gibt, ist selten. Das liegt wohl in der Natur der Sache. Denn eine Planung wird immer komplexer und allein die Abstimmung mit allen an der Planung Beteiligten gibt viel Raum für Ärgernisse. 

Es arbeiten eben Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Interessen zusammen. Für den einen muss es schnell gehen, für den anderen reicht auch später

Bekommt man Rückmeldung? Wird ordentlich kommuniziert? Was ist die Erwartungshaltung der Einzelnen und ist der Anspruch bei allen gleich? Da sind so viele Unterschiede, dass es schon mal ärgerlich werden kann. Hilft, sich in Resilienz, Gelassenheit und Achtsamkeit zu üben.

Art der baulichen Nutzung

In der Bauleitplanung gibt es verschiedene Arten baulicher Nutzung. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind diese bestimmt. Zu den gängigsten gehören: 

 

  • Allgemeine Wohngebiete
  • Dorfgebiete
  • Mischgebiete
  • Kerngebiete
  • Gewerbegebiete
  • Industriegebiete
  • Sondergebiete

 

Bereits am Namen lässt sich ablesen, welchen Schwerpunkt die Gebiete setzten. So ist es für eine Neubausiedlung mit überwiegend Wohnhäusern üblich, ein allgemeines Wohngebiet für den Bebauungsplan als Art der baulichen Nutzung festzulegen. Während bei Gewerbe- oder Industriegebieten eben auch die entsprechende Art der Nutzung greift. 

 

Mischgebiete können am besten festgesetzt werden, wenn sich das Gebiet in seiner Struktur nicht klar zuordnen lässt. Es überwiegt keine Nutzung so wirklich. Da wird gewohnt, gearbeitet, verkauft, produziert, alles irgendwie. Es ist eben gemischt. Ähnlich ist es bei Dorfgebieten, nur das hier der ländliche Schwerpunkt gesetzt wird. Es findet neben wohnen auch arbeiten statt. Im Handwerk, in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft, und ähnlichem. Es ist mehr dorftypisch ausgerichtet. Kerngebiete finden sich übrigens fast nur in den Innenstädten. Von der inneren Struktur sind sie auch eher gemischt. Das besondere ist, dass hier im Erdgeschoss in der Regel nur Einzelhandel, Gewerbeeinheiten und Dienstleistungen angeboten werden dürfen. Die typische Ladenzeile soll hier abgebildet werden. Während ab dem ersten Obergeschoss auch gewohnt werden darf. 

 

Sondergebiete sind ein Auffangbecken. Denn es gibt immer Strukturen, die sich nicht so recht in den anderen Gebieten wiederfinden. Großflächiger Einzelhandel ist hier ein klassisches Beispiel. Die großen Discounter sind in der Regel nur in Sondergebieten möglich. Aber auch für Windenergieanlagen im Außenbereich fällt die Wahl auf das Sondergebiet. Im Sondergebiet muss übrigens alles ziemlich genau definiert werden. Der Rahmen an Baumöglichkeiten wird sehr eng gestrickt, so dass ziemlich klar ist, was maximal gebaut werden darf. 

Artenschutz

Ein wichtiges Thema in der Stadtplanung ist der Artenschutz. Es gibt besonders und streng geschützte Arten, die nach Möglichkeit natürlich nicht durch eine Planung negativ beeinträchtigt werden sollen. Dazu gehören bspw. Amphibien, Vögel und Fledermäuse

Oftmals ist es leider so, dass bisher freies Gelände bebaut werden soll. Neuer Wohnraum oder neue Gewerbebetriebe entstehen auf der so genannten „grünen Wiese“. Diese wurde natürlich auch vorher bewohnt, nur eben nicht vom Menschen. Tiere haben das Areal als Lebensraum genutzt. Durch die Planung und die spätere Bebauung wird der Lebensraum der Tiere reduziert. Man setzt sie quasi vor die Tür… Unschön! Möchte man ja selber auch nicht.

Also gilt es im Rahmen einer Planung, die Auswirkungen auf die Tierwelt zu beurteilen und einzuschätzen. Dabei kann einerseits herauskommen, dass es unschädlich ist, das Gebiet zu bebauen. Andererseits kann die Untersuchung ergeben, dass Tiere beeinträchtigt werden. Dann ist ein Ausgleich zu schaffen, Vermeidungsmaßnahmen müssen her oder die Planung ist nicht umsetzbar. 

Aufstellungsbeschluss

Jetzt wird’s politisch und verwaltungsrechtlich. Jede Bauleitplanung gilt es politisch zu beraten - und das gleich mehrfach. Direkt am Anfang steht der Aufstellungsbeschluss. Er signalisiert den Beginn einer Planung und zeigt, dass der Rat der Kommune dem geplanten Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber steht. Denn ein positiver Beschluss heißt, dass sich die Mehrheit der Ratsmitglieder für das Projekt ausspricht.

Die Spiele können also erstmal beginnen! Ob die positive Einstellung während des Prozesses und bis zum Ende so bleibt, bleibt abzuwarten. Die Erkenntnisse während des Planaufstellungsverfahrens werden es zeigen. 

Ein Projekt kann während der Beratungen zum Aufstellungsbeschluss auch negativ beurteilt werden. Dann ist mit dem Start auch gleich das Ende der Planung erreicht. Es wird gute Gründe dafür geben, wenn dem so sein sollte.

Augenhöhe

Wenn es richtig gut läuft, arbeiten alle am Prozess Beteiligten in der Stadtplanung auf Augenhöhe. Jeder einzelne ist Experte auf seinem Gebiet und verdient es, für seine Expertise wertgeschätzt und ernst genommen zu werden. 

Auf Ebene der Augenhöhe macht das Zusammenarbeiten Spaß. Niemand fühlt sich überlegen oder unterlegen. Niemand dient nur dem anderen zum Zweck. Alle ziehen gemeinsam an einem Strang, damit das Projekt gelingt. 

Stadtplanung auf Augenhöhe ist wahnsinnig wertvoll!

"Wertschätzung und Ernst genommen werden."

Außenbereich

Eine Kommune lässt sich grob in zwei Teile splitten. Den Innenbereich und den Außenbereich. Der Außenbereich fängt da an, wo der Innenbereich aufhört. Die Grenze ist oft nicht eindeutig und bedarf einer Abstimmung

 

Wer ein Grundstück im Außenbereich hat, muss wissen, dass hier in der Regel nicht gebaut werden darf. Es gilt der § 35 Baugesetzbuch. Der ist zwar lang, aber eben auch sehr einschränkend. Im Grunde kann sich hier nur etwas entwickeln, was privilegiert ist. Landwirtschaft und Forstwirtschaft gehören als klassische Beispiele dazu. Ein neues kleines Häuschen mit viel Freiraum drum herum, wird es so ohne weiters nicht geben dürfen. 

Der Außenbereich soll zum Schutz des Raumes weitestgehend frei bleiben von baulicher Nutzung. Wichtig sind hier die Strukturen, die eben nicht im Innenbereich ermöglicht werden können und dort stören würden. Weil sie zu laut sind, zu viel Gerüche oder Staub produzieren, weil sie eben Einzellagen brauchen. Und diese Strukturen werden durch heranrückende neue Wohnbebauung eben auch eingeschränkt. 

 

Wer ein Grundstück im Außenbereich hat oder sogar erwerben möchte, sollte sich genauestens bei der Kommune informieren, was er dort tun darf und lassen muss.

Ausgleich

Mit den Projekten der Stadtplanung wird in den meisten Fällen ein Eingriff stattfinden. Ein Eingriff in die Natur, in den Landschaftsraum. Da geht Fläche verloren, denn es wird gebaut und versiegelt. Da wird Lebensraum für Tiere zerstört, weil der Mensch arbeiten und wohnen will. Da wir nicht jeden Quadratzentimeter Freiraum beliebig platt machen können, braucht es in der Stadtplanung einen Ausgleich. Für die Eingriffe, die verursacht werden. Und diesen Ausgleich schafft man am besten direkt vor Ort

Der Ausgleich passiert auf Ebene der Planung über Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Über Maßnahmen, die die Begrünung von Flächen fördern. Über die Berechnung und Festlegung von Regenrückhaltebecken. Über die Begrenzung der maximal zulässigen Versiegelung. Über Dachbegrünungen oder über das Verbot von Steingärten. Wir brauchen die Natur. Wenn wir irgendwo bauen wollen, sollten wir der Natur auch etwas zurück geben.

In der Stadtplanung werden diese Vorschriften oft als Angriff auf das persönliche Recht und Eigentum verstanden. Jeder will sich auf seinem Grundstück selbst verwirklichen können. Dabei sind all die Vorschriften und Verbote nicht als Schikane gemeint. Es ist vielmehr gut gemeint und erforderlich. Pflanzt am besten noch einen Baum mehr als vorgeschrieben. 

Auslegungsbeschluss

Ist der erste Planstand - meistens der Vorentwurf - ausgearbeitet, kann und muss er den politischen Gremien der Kommune präsentiert werden. Bis auf ein grundsätzliches Einverständnis zur Planung hat es seitens der Politik noch nichts gegeben. Es wurde nur der Aufstellungsbeschluss gefasst. Jetzt gilt es, sich mit dem Planungs-Vorentwurf inhaltlich konkreter zu beschäftigen und ein weiteres Signal zu geben. Sind die politischen Gremien mit der Planausarbeitung einverstanden, wir der Auslegungsbeschluss gefasst.

Was heißt das jetzt genau? Mit diesem Beschluss darf die Verwaltung die Planung offiziell „nach draußen“ geben. Die Träger öffentlicher Belange (überwiegend andere Behörden) und die Öffentlichkeit dürfen nun die Planung einsehen, sich informieren und bei Bedarf eine Stellungnahme abgeben.

Genauer ist diese Beteiligung im Baugesetzbuch geregelt. Es gibt strenge Vorschriften, die es zu beachten gilt. Ein Fehler kann böse enden, oftmals aber noch geheilt werden. Mit dem Auslegungsbeschluss geht es also erst mal weiter im Prozess. 

Ausschuss

Stadtplanung funktioniert nicht ohne Politik. Die politischen Gremien sind in der Demokratie elementar und befassen sich mit jedem Projekt in der Stadtplanung. Dies liegt in der Planungshoheit der Kommunen begründet.

Es gibt in den Kommunen einen Ausschuss zum Thema Stadtplanung. Dieser heißt oft unterschiedlich (Planungsausschuss, Bauausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt, usw.), deckt er aber die gleichen Themen ab. Ihm werden die Pläne, Projekte oder Ideen zuerst vorgestellt. Er ist ein Fachausschuss und kann am besten eine Beurteilung vornehmen. 

Der Ausschuss befasst sich also mit der Planung, berät darüber und begleitet den Prozess entweder positiv oder negativ. Das Beratungsergebnis ist wichtig für einen weiteren Ausschuss (Hauptausschuss, Verwaltungsausschuss), der sich in einem nächsten Beratungsschritt mit den städtebaulichen Projekten auseinander setzt. Wenn alles super ist, gehts in der Regel weiter in den Rat. Stadtplanung ist also das Ergebnis politischer Beschlüsse.